01.03 2014, 11:12
Es ist eingentlich ganz einfach:
Die Selbstanzeige kommt dann zum Tragen wenn man aus eigenem Anlass, sei es zB ein schlechtes Gewissen etc. , freiwillig (!) von weiteren strafbaren Handlungen absieht. Da Hoeneß offenbar von einer anderen Person "gewarnt" wurde, ist die Selbstanzeige nicht auf freiwilligem Wege erfolgt.
Anders wäre es zB gewesen wenn er plötzlich und ohne Kenntnis einer zukünftigen oder möglichen Ermittlung mit den Spielerein aufgehört hätte. Dann hätte er sich selbst anzeigen können und die Sache wäre nach einer Rückzahlung des Geldes gegessen.
Die Selbstanzeige kommt dann zum Tragen wenn man aus eigenem Anlass, sei es zB ein schlechtes Gewissen etc. , freiwillig (!) von weiteren strafbaren Handlungen absieht. Da Hoeneß offenbar von einer anderen Person "gewarnt" wurde, ist die Selbstanzeige nicht auf freiwilligem Wege erfolgt.
Anders wäre es zB gewesen wenn er plötzlich und ohne Kenntnis einer zukünftigen oder möglichen Ermittlung mit den Spielerein aufgehört hätte. Dann hätte er sich selbst anzeigen können und die Sache wäre nach einer Rückzahlung des Geldes gegessen.
Transferphase a la Brazzo... und jährlich grüßt das Murmeltier!