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Dass Heynckes ohne Vertrag arbeitet ist aber mal wieder medialer Schwachsinn...
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Er hat ihn noch nicht unterschrieben. Handschlag ist zwar gültig, aber nicht das gleiche.
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Ist rechtlich gleich da mündlich genauso gilt. Und daran wird auch beweistechnisch nichts zu rütteln sein, da Jupps Auftritte öffentlich und nicht widerlegbar sind.
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(03.12 2017, 20:55)Cookie Monster schrieb: Ist rechtlich gleich da mündlich genauso gilt. Und daran wird auch beweistechnisch nichts zu rütteln sein, da Jupps Auftritte öffentlich und nicht widerlegbar sind. 
Das einzige Manko bei mündlichen Verträgen ist manchmal aufgrund des fehlenden Papiers, wenn die Übereinkunft ohne Zeugen getroffen wurde. Streng rechtlich bedürfen Verträge immer der Schriftform. Ansonsten steht Aussage gegen Aussage.
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Vielleicht sollte er dringend schnell unterschreiben. Nicht dass Dortmund uns den Jupp noch während der Saison abgreift. ^^
Hier könnt so´n komischer Spruch stehen...
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(04.12 2017, 07:37)Jano schrieb: Vielleicht sollte er dringend schnell unterschreiben. Nicht dass Dortmund uns den Jupp noch während der Saison abgreift. ^^
wenn dann Gladbach
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(04.12 2017, 06:39)Hanna Bach schrieb: (03.12 2017, 20:55)Cookie Monster schrieb: Ist rechtlich gleich da mündlich genauso gilt. Und daran wird auch beweistechnisch nichts zu rütteln sein, da Jupps Auftritte öffentlich und nicht widerlegbar sind. 
Das einzige Manko bei mündlichen Verträgen ist manchmal aufgrund des fehlenden Papiers, wenn die Übereinkunft ohne Zeugen getroffen wurde. Streng rechtlich bedürfen Verträge immer der Schriftform. Ansonsten steht Aussage gegen Aussage.
Du meinst der Beweisfrage ? Streng rechtlich gesehen können auch Arbeitsverträge mündlich oder sogar stillschweigend geschlossen werden. Der Arbeitsvertrag mit Heynckes steht, daran besteht kein Zweifel.
Am Ende ist im Streitfall das Gericht zur Entscheidung berufen, das dann auch eine verbindliche Entscheidung treffen muss. Die Richter können sich dann nicht auf das Argument "Aussage gegen Aussage" rausreden. Da muss ein Spruch und eine astreine Begründung her.
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(04.12 2017, 10:10)Cookie Monster schrieb: (04.12 2017, 06:39)Hanna Bach schrieb: (03.12 2017, 20:55)Cookie Monster schrieb: Ist rechtlich gleich da mündlich genauso gilt. Und daran wird auch beweistechnisch nichts zu rütteln sein, da Jupps Auftritte öffentlich und nicht widerlegbar sind. 
Das einzige Manko bei mündlichen Verträgen ist manchmal aufgrund des fehlenden Papiers, wenn die Übereinkunft ohne Zeugen getroffen wurde. Streng rechtlich bedürfen Verträge immer der Schriftform. Ansonsten steht Aussage gegen Aussage.
Du meinst der Beweisfrage ? Streng rechtlich gesehen können auch Arbeitsverträge mündlich oder sogar stillschweigend geschlossen werden. Der Arbeitsvertrag mit Heynckes steht, daran besteht kein Zweifel.
Am Ende ist im Streitfall das Gericht zur Entscheidung berufen, das dann auch eine verbindliche Entscheidung treffen muss. Die Richter können sich dann nicht auf das Argument "Aussage gegen Aussage" rausreden. Da muss ein Spruch und eine astreine Begründung her. 
Es ging mir nicht darum in Abrede zu stellen, dass ein Vertrags- oder Angestelltenverhältnis zustande kam. Das ist ja schon deshalb offensichtlich, weil Heynckes wohl sonst kaum an der Linie stehen. Wenn es aber um konkrete Konditionen geht, dann ist das nicht so übersichtlich. Ein "Freundschaftsdienst", wie es beispielsweise durch die Presse waberte, kann auch für lau erfolgen.
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(04.12 2017, 10:57)Hanna Bach schrieb: (04.12 2017, 10:10)Cookie Monster schrieb: (04.12 2017, 06:39)Hanna Bach schrieb: (03.12 2017, 20:55)Cookie Monster schrieb: Ist rechtlich gleich da mündlich genauso gilt. Und daran wird auch beweistechnisch nichts zu rütteln sein, da Jupps Auftritte öffentlich und nicht widerlegbar sind. 
Das einzige Manko bei mündlichen Verträgen ist manchmal aufgrund des fehlenden Papiers, wenn die Übereinkunft ohne Zeugen getroffen wurde. Streng rechtlich bedürfen Verträge immer der Schriftform. Ansonsten steht Aussage gegen Aussage.
Du meinst der Beweisfrage ? Streng rechtlich gesehen können auch Arbeitsverträge mündlich oder sogar stillschweigend geschlossen werden. Der Arbeitsvertrag mit Heynckes steht, daran besteht kein Zweifel.
Am Ende ist im Streitfall das Gericht zur Entscheidung berufen, das dann auch eine verbindliche Entscheidung treffen muss. Die Richter können sich dann nicht auf das Argument "Aussage gegen Aussage" rausreden. Da muss ein Spruch und eine astreine Begründung her. 
Es ging mir nicht darum in Abrede zu stellen, dass ein Vertrags- oder Angestelltenverhältnis zustande kam. Das ist ja schon deshalb offensichtlich, weil Heynckes wohl sonst kaum an der Linie stehen. Wenn es aber um konkrete Konditionen geht, dann ist das nicht so übersichtlich. Ein "Freundschaftsdienst", wie es beispielsweise durch die Presse waberte, kann auch für lau erfolgen.
Das stimmt. Aber ist nicht genau das der Fall ? Oder bekommt Heynckes hier seine zweistelligen Millionenbeträge ?
Du hast mit den inhaltlichen Details recht, jedoch muss man hier auch eines sehen. Der schriftliche Vertrag kann, obwohl er nicht unterzeichnet wurde als Beweismittel dienen. Und dieser ist laut FC Bayern ja bereits ausgefertigt. Es fehlt nur noch die Unterschrift.
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Auch Jupp arbeitet hier nicht für Peanuts. Sollte er auch nicht.