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(27.05 2017, 08:57)Porsche schrieb: (14.05 2017, 20:43)Dremmler schrieb: (14.05 2017, 20:09)sepp schrieb: das mit dem zu Recht nimmst Du woher? weil er rechtskräftig verurteilt wurde?
und Du bist Dir auch sicher, daß die 20.000 - 40.000 / Jahr steuerflüchtigen Selbstanzeigerinnen alle knastifiziert wurden?
Du wirst keinen Fall finden, in dem jemand 28,5 Mio EUR hinterzogen hat und nicht eingelocht worden ist. Die Selbstanzeige war unvollständig und konnte schon deshalb nicht strafbefreiend wirken.
Falsch. Schlicht und ergreifend falsch! Aber stimmt. Es waren keine 28,5 Mios, es waren teilweise mehr.
Namen darf ich nicht nennen.
Aber das stimmt schlicht und ergreifend nicht.
Ach ja, was soll falsch sein?
Für den Strafprozess waren 28,5 Mio EUR maßgeblich. Das zuständige Finanzamt kam dann später zu dem Ergebnis, die Steuerschuld sei noch etwas höher gewesen. Insgesamt soll Hoeneß (einschließlich der Zinsen) mindestens 43 Mio EUR nachgezahlt haben.
Seit der Rechtsprechungsverschärfung durch den Bundesgerichtshofs im Jahr 2008 ist ist Deutschland niemand mehr mit einer Strafaussetzung zur Bewährung davongekommen, der Beträge in der Hoeneßschen Größenordnung hinterzogen hat und bei dem keine besonderen Schuldminderungsgründe vorgelegen haben. Wenn Du etwas anderes behaupten möchtest, dann nenne Gericht und Aktenzeichen.
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(27.05 2017, 09:25)Gil schrieb: Richtig Porsche!
500.000.000 verteilt auf 3 Personen
70.000.000
50.000.000
Uli 28,5 Mio.
Blödsinn.
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Vielleicht hätte der Anrufer sagen sollen: Hey Uli hinterzieht schon wieder Steuern. Da wäre die Polizei schnell geworden.
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(27.05 2017, 10:51)Dremmler schrieb: (27.05 2017, 08:57)Porsche schrieb: (14.05 2017, 20:43)Dremmler schrieb: (14.05 2017, 20:09)sepp schrieb: das mit dem zu Recht nimmst Du woher? weil er rechtskräftig verurteilt wurde?
und Du bist Dir auch sicher, daß die 20.000 - 40.000 / Jahr steuerflüchtigen Selbstanzeigerinnen alle knastifiziert wurden?
Du wirst keinen Fall finden, in dem jemand 28,5 Mio EUR hinterzogen hat und nicht eingelocht worden ist. Die Selbstanzeige war unvollständig und konnte schon deshalb nicht strafbefreiend wirken.
Falsch. Schlicht und ergreifend falsch! Aber stimmt. Es waren keine 28,5 Mios, es waren teilweise mehr.
Namen darf ich nicht nennen.
Aber das stimmt schlicht und ergreifend nicht.
Ach ja, was soll falsch sein?
Für den Strafprozess waren 28,5 Mio EUR maßgeblich. Das zuständige Finanzamt kam dann später zu dem Ergebnis, die Steuerschuld sei noch etwas höher gewesen. Insgesamt soll Hoeneß (einschließlich der Zinsen) mindestens 43 Mio EUR nachgezahlt haben.
Seit der Rechtsprechungsverschärfung durch den Bundesgerichtshofs im Jahr 2008 ist ist Deutschland niemand mehr mit einer Strafaussetzung zur Bewährung davongekommen, der Beträge in der Hoeneßschen Größenordnung hinterzogen hat und bei dem keine besonderen Schuldminderungsgründe vorgelegen haben. Wenn Du etwas anderes behaupten möchtest, dann nenne Gericht und Aktenzeichen.
Das Wort Deal sagt Dir etwas, oder?
Und weitere Informationen unterliegen der Schweigepflicht. Sollte Dir auch etwas sagen.
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(27.05 2017, 11:42)Porsche schrieb: (27.05 2017, 10:51)Dremmler schrieb: (27.05 2017, 08:57)Porsche schrieb: (14.05 2017, 20:43)Dremmler schrieb: (14.05 2017, 20:09)sepp schrieb: das mit dem zu Recht nimmst Du woher? weil er rechtskräftig verurteilt wurde?
und Du bist Dir auch sicher, daß die 20.000 - 40.000 / Jahr steuerflüchtigen Selbstanzeigerinnen alle knastifiziert wurden?
Du wirst keinen Fall finden, in dem jemand 28,5 Mio EUR hinterzogen hat und nicht eingelocht worden ist. Die Selbstanzeige war unvollständig und konnte schon deshalb nicht strafbefreiend wirken.
Falsch. Schlicht und ergreifend falsch! Aber stimmt. Es waren keine 28,5 Mios, es waren teilweise mehr.
Namen darf ich nicht nennen.
Aber das stimmt schlicht und ergreifend nicht.
Ach ja, was soll falsch sein?
Für den Strafprozess waren 28,5 Mio EUR maßgeblich. Das zuständige Finanzamt kam dann später zu dem Ergebnis, die Steuerschuld sei noch etwas höher gewesen. Insgesamt soll Hoeneß (einschließlich der Zinsen) mindestens 43 Mio EUR nachgezahlt haben.
Seit der Rechtsprechungsverschärfung durch den Bundesgerichtshofs im Jahr 2008 ist ist Deutschland niemand mehr mit einer Strafaussetzung zur Bewährung davongekommen, der Beträge in der Hoeneßschen Größenordnung hinterzogen hat und bei dem keine besonderen Schuldminderungsgründe vorgelegen haben. Wenn Du etwas anderes behaupten möchtest, dann nenne Gericht und Aktenzeichen.
Das Wort Deal sagt Dir etwas, oder?
Und weitere Informationen unterliegen der Schweigepflicht. Sollte Dir auch etwas sagen.
Der Mann der Tante meiner Oma kann 9,97m weit springen. Macht er aber nur dann, wenn keiner zusieht. Ehrenwort.
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(27.05 2017, 23:32)Dremmler schrieb: (27.05 2017, 11:42)Porsche schrieb: (27.05 2017, 10:51)Dremmler schrieb: (27.05 2017, 08:57)Porsche schrieb: (14.05 2017, 20:43)Dremmler schrieb: Du wirst keinen Fall finden, in dem jemand 28,5 Mio EUR hinterzogen hat und nicht eingelocht worden ist. Die Selbstanzeige war unvollständig und konnte schon deshalb nicht strafbefreiend wirken.
Falsch. Schlicht und ergreifend falsch! Aber stimmt. Es waren keine 28,5 Mios, es waren teilweise mehr.
Namen darf ich nicht nennen.
Aber das stimmt schlicht und ergreifend nicht.
Ach ja, was soll falsch sein?
Für den Strafprozess waren 28,5 Mio EUR maßgeblich. Das zuständige Finanzamt kam dann später zu dem Ergebnis, die Steuerschuld sei noch etwas höher gewesen. Insgesamt soll Hoeneß (einschließlich der Zinsen) mindestens 43 Mio EUR nachgezahlt haben.
Seit der Rechtsprechungsverschärfung durch den Bundesgerichtshofs im Jahr 2008 ist ist Deutschland niemand mehr mit einer Strafaussetzung zur Bewährung davongekommen, der Beträge in der Hoeneßschen Größenordnung hinterzogen hat und bei dem keine besonderen Schuldminderungsgründe vorgelegen haben. Wenn Du etwas anderes behaupten möchtest, dann nenne Gericht und Aktenzeichen.
Das Wort Deal sagt Dir etwas, oder?
Und weitere Informationen unterliegen der Schweigepflicht. Sollte Dir auch etwas sagen.
Der Mann der Tante meiner Oma kann 9,97m weit springen. Macht er aber nur dann, wenn keiner zusieht. Ehrenwort.
Und ich springe höher als der Eiffelturm, selbst in meinem Zustand.
ICH HABE KEINE AHNUNG!
-passe somit perfekt hier her-
BAYERNSYMPATHISANTIN
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