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Hoeneß akzeptiert Haftstrafe und legt Ämter nieder
https://twitter.com/fehlpass/status/438753501196582914

Eigentlich eine Frage, die sich von selbst beantwortet.
30.06.2012
"next time, next time"...

13.07.2014
BOOM!! ⚽️
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Glaub ich ja im Leben nicht, dass er das gemacht hat.
Hier könnt so´n komischer Spruch stehen...
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(26.02 2014, 20:28)Jano schrieb: Glaub ich ja im Leben nicht, dass er das gemacht hat.

Edathy hat auch angefragt, ob er denn jetzt als Kindergärtner anfangen kann.
Was wäre denn das für eine doofe Frage, und noch doofer wäre, wenn Hoeness das tatsächlich gefragt hätte und mit was für einer Antwort gerechnet hat?
Als ob man darauf Einfluss hätte?
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Richtig... Oder Götze fragt, ob er beim nächsten BvB Spiel in die Dortmunder Südkurve darf...
Hier könnt so´n komischer Spruch stehen...
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Uli Hoeneß ist neben Jimi Hendrix mein grösstes Idol.
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(26.02 2014, 20:55)fcba1ern schrieb: Uli Hoeneß ist neben Jimi Hendrix mein grösstes Idol.

von dem Heldenthron ist er denk ich runter
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Er ist zumindest nicht an seiner Kotze erstickt.
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Wird wohl doch härter als gedacht für den Uli:
Quelle: Bild

http://www.bild.de/sport/fussball/uli-ho....bild.html
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Der Artikel ist grober Blödsinn, typisch für diese Volksverdummungsgazette.
1. Hätte Hoeneß tatsächlich 30 Mille verdient, hätte er 7,5 Mille Steuern zu entrichten gehabt.
2. Für die Anerkennung einer Selbstanzeige, egal ob strafbefreiend oder -mildernd, ist lediglich notwendig, dass gegen die betreffende Person noch kein EV läuft. Mit allgemeinen Ermittlungen kann eine Selbstanzeige nicht vom Tisch gewischt werden. Da mag eine StA noch so trotzig mit dem Füsschen stampfen...
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(01.03 2014, 08:16)Lars_Tragl schrieb: 2. Für die Anerkennung einer Selbstanzeige, egal ob strafbefreiend oder -mildernd, ist lediglich notwendig, dass gegen die betreffende Person noch kein EV läuft. Mit allgemeinen Ermittlungen kann eine Selbstanzeige nicht vom Tisch gewischt werden. Da mag eine StA noch so trotzig mit dem Füsschen stampfen...


Das ist unrichtig. Weshalb wirfst Du der Presse "Blödsinn" vor und postest dann selbst so einen Unsinn?

Eine Sperrwirkung für eine strafbefreiende Selbstanzeige kann auch dann bestehen, wenn noch kein Ermittlungsverfahren läuft. Das ergibt sich bereits aus dem Wortlaut der Norm (§ 371 Abs. 2 Nr. 1 a) und c), Nr. 2 AO).

Im Fall Hoeneß könnte möglicherweise ein privater Dritter, nämlich ein Journalist, so viel über die Tat in Erfahrung gebracht haben, dass die Tat als "entdeckt" galt. In der Presse war mehrfach die Rede davon, Hoeneß habe von den Recherchen eines Journalisten Kenntnis erlangt und daraufhin die Selbstanzeige abgegeben. Ob das im Fall Hoeneß aber bereits die strafbefreiende Selbstanzeige sperrt, halte ich für zweifelhaft, da die Anforderungen an den Sperrgrund nicht gering sind. Allerdings ist hier auch in der Rechtsprechung einiges im Fluss und viele Fragen - insbesondere im Zusammenhang mit drohender Presseberichterstattung - sind noch nicht höchstrichterlich geklärt.

Übrigens sollte man nicht immer plump auf die Bildzeitung schimpfen. Die SZ hat kürzlich einen Aufmacher-Artikel der namhaften Journalisten Leyendecker/Mascolo veröffentlicht, in dem auch nicht alles zusammenging und Gerüchte ohne Wertung und ohne Herstellung eines Zusammenhangs mit dem Strafbarkeitsvorwurf wiedergegeben worden sind. Guter Journalismus, der dem sachunkundigen Leser ein komplexes Problem verständlich darstellt, sieht anders aus. Insoweit bezieht sich meine Kritik vor allem auf die Ausführungen zu dem angeblichen Verlustvortrag.
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