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Der allgemeine Transfer/Diskussionsthread
Irgendwie habe ich das Gefühl wir bekommen niemanden mehr. Dann wird der Praktikant das als Statement zur Jugend beim FCB verkaufen. Ich hoffe dann hat Flick die Eier als Saisonziel max den DFB pokal auszugeben und Kahn die Eier, Brazzo rauszuschmeissen
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Cuisance und Martinez bleiben dann habe ich den zentralen Mittelfeldspieler, als Flügelspieler nimmt man ein nachwuchstalent. So hat Brazzo den Kader beisammen
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Götze steht wohl vor einem Engagement bei Herta
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Martinez darf weiter gehen. Ablösefrei. Laut sky.
Läuft.

Ich denke, die Überraschung die Brazzo meint, ist, dass Fiete Arp und Adrian Fein aus der 2. Mannschaft wieder fest zum Stamm der 1. Mannschaft zählen werden und man auf die Jugend setzen wolle.
Ulilike heißt es dann man habe maximales Vertrauen in den Trainer und den Kader der absolut ausreichend sei.
Porsche, stolzes Mitglied von Forum für FC Bayern Fans - Bayernkurve.de seit May 2012.

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(03.10 2020, 09:17)DerBomber schrieb: Irgendwie habe ich das Gefühl wir bekommen niemanden mehr. Dann wird der Praktikant das als Statement zur Jugend beim FCB verkaufen. Ich hoffe dann hat Flick die Eier als Saisonziel max den DFB pokal auszugeben und Kahn die Eier, Brazzo rauszuschmeissen
Wie genau soll Kahn das machen?
Hier könnt so´n komischer Spruch stehen...
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(03.10 2020, 09:49)Jano schrieb:
(03.10 2020, 09:17)DerBomber schrieb: Irgendwie habe ich das Gefühl wir bekommen niemanden mehr. Dann wird der Praktikant das als Statement zur Jugend beim FCB verkaufen. Ich hoffe dann hat Flick die Eier als Saisonziel max den DFB pokal auszugeben und Kahn die Eier, Brazzo rauszuschmeissen
Wie genau soll Kahn das machen?

Kahn wird Kalle davon überzeugen müssen, dass eine Zusammenarbeit mit Brazzo zum Wohle des FCB nicht möglich ist. Dabei kann er auf die Fehler Brazzos verweisen.
Dann wird der AR eingeschaltet, der einem Vorstand kündigen kann.

So kann das zumindest theoretisch gehen. Natürlich wird das nicht passieren.
Porsche, stolzes Mitglied von Forum für FC Bayern Fans - Bayernkurve.de seit May 2012.

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(03.10 2020, 09:17)DerBomber schrieb: Irgendwie habe ich das Gefühl wir bekommen niemanden mehr. Dann wird der Praktikant das als Statement zur Jugend beim FCB verkaufen. Ich hoffe dann hat Flick die Eier als Saisonziel max den DFB pokal auszugeben und Kahn die Eier, Brazzo rauszuschmeissen

"Die von der Mitgliederversammlung zu berufenden Mitglieder des Präsidiums werden
von der Mitgliederversammlung für drei Jahre gewählt." (§ 15 Nr.2 Satz 1 Vereinssatzung)

"Das Präsidium kann einzelne Aufgabenbereiche dem Abteilungsvorstand übertragen." > Sportvorstand (§ 15 Nr. 5 Satz 2 Vereinssatzung)

Der Verein kann seine Vorstandsmitglieder bestellen und auch abberufen. Dieses Recht zur Abberufung kann grundsätzlich jederzeit vorgenommen werden, sofern die Satzung hier nicht einen wichtigen Grund als Voraussetzungen zur Abwahl vorsieht. Ein solch wichtiger Grund wird nach § 27 Abs. 2 BGB insbesondere in der groben Pflichtverletzung oder der Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung gesehen.

Für den Widerruf ist keine besondere Form vorgesehen; für den Widerruf ist das Organ zuständig, welches auch für die Bestellung zuständig ist, üblicherweise die Mitgliederversammlung.

Also, auf zur Mitgliederversammlung...
Seriös - Sachlich - Objektiv
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(03.10 2020, 10:09)Bernd schrieb:
(03.10 2020, 09:17)DerBomber schrieb: Irgendwie habe ich das Gefühl wir bekommen niemanden mehr. Dann wird der Praktikant das als Statement zur Jugend beim FCB verkaufen. Ich hoffe dann hat Flick die Eier als Saisonziel max den DFB pokal auszugeben und Kahn die Eier, Brazzo rauszuschmeissen

"Die von der Mitgliederversammlung zu berufenden Mitglieder des Präsidiums werden
von der Mitgliederversammlung für drei Jahre gewählt." (§ 15 Nr.2 Satz 1 Vereinssatzung)

"Das Präsidium kann einzelne Aufgabenbereiche dem Abteilungsvorstand übertragen." > Sportvorstand (§ 15 Nr. 5 Satz 2 Vereinssatzung)

Der Verein kann seine Vorstandsmitglieder bestellen und auch abberufen. Dieses Recht zur Abberufung kann grundsätzlich jederzeit vorgenommen werden, sofern die Satzung hier nicht einen wichtigen Grund als Voraussetzungen zur Abwahl vorsieht. Ein solch wichtiger Grund wird nach § 27 Abs. 2 BGB insbesondere in der groben Pflichtverletzung oder der Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung gesehen.

Für den Widerruf ist keine besondere Form vorgesehen; für den Widerruf ist das Organ zuständig, welches auch für die Bestellung zuständig ist, üblicherweise die Mitgliederversammlung.

Also, auf zur Mitgliederversammlung...
Bringst du nicht grad Verein und AG durcheinander?
Hier könnt so´n komischer Spruch stehen...
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Kann sein. Dann ist beim Verein das Präsidium zuständig, sofern grobe Pflichtversetzung oder Unfähigkeit vorliegt, oder?
Das wird schon daran scheitern, daß Hainer eine von Ulis Marionetten ist.
Seriös - Sachlich - Objektiv
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(03.10 2020, 10:24)Bernd schrieb: Kann sein. Dann ist beim Verein das Präsidium zuständig, sofern grobe Pflichtversetzung oder Unfähigkeit vorliegt, oder?
Das wird schon daran scheitern, daß Hainer eine von Ulis Marionetten ist.
Brazzo ist im Vorstand der AG. Der Vorstand der AG wird durch den Aufsichtsrat der AG bestellt.
Hier könnt so´n komischer Spruch stehen...
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