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Auflösung des FC Bayern e.V. beantragt
#1
Was sagt ihr dazu? Da bin ich echt gespannt. Den FC Bayern hat man wohl wegen der Signalwirkung gewählt (und des Gerichtes wegen), aber das hat das Potential die Fußballstrukturen umzukrempeln, wenn das Gericht die derzeitigen Konstruktionen als problematisch erachtet - und die Vereinsmäntelchen bei Sportkonzernen sind ja in der Tat schief.

http://www.kicker.de/news/fussball/bunde...tragt.html

"Ein Jurist hat beantragt, den FC Bayern München e.V. aus dem Vereinsregister zu löschen. Auch wenn es so weit wohl kaum kommen dürfte: Die Entscheidung des Amtsgerichts München könnte Folgen für den Fußball in Deutschland haben.

Wird das sogenannte "Nebentätigkeitsprivileg" dem FC Bayern zum Verhängnis? Im Paragraf 21 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist festgehalten, dass ein Verein stets einen ideellen Zweck verfolgen muss und allenfalls in einem untergeordneten Sinne Umsätze erwirtschaften darf. Sonst kann er gelöscht werden. Und genau das hat, wie "Zeit online" berichtet, Lars Leuschner für den FC Bayern München e.V. beantragt.
Der Professor für Handels- und Gesellschaftsrecht an der Universität Osnabrück sieht eine "Rechtsformverfehlung", auch wenn der FC Bayern wie viele andere deutsche Fußballvereine seine Profiabteilung in eine Kapitalgesellschaft ausgegliedert hat. Leuschner begründet seinen Antrag auch mit dem ADAC.

Weil er zu hohe Umsätze getätigt hatte, um noch dem ideellen Zweck zu entsprechen, hatte der Automobilverein eine Strukturreform beschlossen, die den Einfluss des Vereins deutlich verringert. Auslöser dieser Entscheidung war damals das Amtsgericht München, das auch jetzt wieder im Fokus steht.
Eine tatsächliche Löschung des Vereins FC Bayern sei zwar nur eine theoretische Möglichkeit, heißt es in dem Bericht. Auch Leuschner sei der Auffassung, dass Strukturen wie beim FCB eigentlich nicht zu beanstanden sind. Doch es habe sich "eine Rechtsauffassung entwickelt, die, würde man sie ernst nehmen, viele funktionierende Vereinsstrukturen vor kaum lösbare Probleme stellen würde".

Deshalb sei es realistisch, so Leuschner, dass der 270.000 Mitglieder starke FC Bayern e.V. seinen Einfluss auf das operative Geschäft seiner Profifußballer aufgeben oder zumindest verringern muss. Dies könnte dann auch die 50+1-Regel stärker als ohnehin schon ins Wanken bringen, die besagt, dass ein Verein stets die Stimmenmehrheit haben muss. Mit der Rechtsauffassung des Amtsgerichts München sei das nicht vereinbar, heißt es in dem Bericht.
Vereine, die ihre Lizenzspielerabteilung noch nicht ausgegliedert haben wie der FC Schalke 04 oder der VfB Stuttgart, hätten laut Leuschner eine "rechtswidrige" Struktur. "Es handelt sich um einen tolerierten Rechtsbruch."
Der FC Bayern habe bis zum 20. September eine ausführliche Stellungnahme angekündigt, schreibt "Zeit online". "Wir halten den Antrag für unbegründet und sehen uns im Einklang mit dem höchstrichterlichen Urteil", wird das Bayern-Präsidium zitiert. Der Bundesgerichtshof hatte 1982 entschieden, dass Mutterverein und Tochtergesellschaften jeweils eigenständig sind."
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#2
Praktisch wird sich für den FC Bayern nichts ändern...

Auf der anderen Seite stellt sich natürlich schon die Frage: Würde es diese Diskussion bei einem anderen Klub oder in einem anderen Land geben ? Für mich ist das wieder typisch deutsche Wichtigtuerei und Neid.
Transferphase a la Brazzo... und jährlich grüßt das Murmeltier!
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#3
(08.09 2016, 19:11)Cookie Monster schrieb: Praktisch wird sich für den FC Bayern nichts ändern...

Auf der anderen Seite stellt sich natürlich schon die Frage: Würde es diese Diskussion bei einem anderen Klub oder in einem anderen Land geben ? Für mich ist das wieder typisch deutsche Wichtigtuerei und Neid.

Nein, ändern wird sich wenig. Es geht ja "nur" um die rechtliche Konstruktion (Verein hält 75% an der AG). Ich glaube eigentlich nicht, dass es hier gegen den FC Bayern geht - angeblich ist der Kläger selbst Bayern-Fan (laut SPON). Ich vermute, dass es hier um die generelle Konstruktion geht (Verein, ausgegliederter Profi-Bereich) wo sich kommerzielle Interessen und "Vereinspflichten" "beißen".

(hier übrigens noch der Ausgangsartikel http://www.zeit.de/sport/2016-09/bayern-...nchen-adac)
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#4
(08.09 2016, 19:17)Beobachter schrieb:
(08.09 2016, 19:11)Cookie Monster schrieb: Praktisch wird sich für den FC Bayern nichts ändern...

Auf der anderen Seite stellt sich natürlich schon die Frage: Würde es diese Diskussion bei einem anderen Klub oder in einem anderen Land geben ? Für mich ist das wieder typisch deutsche Wichtigtuerei und Neid.

Nein, ändern wird sich wenig. Es geht ja "nur" um die rechtliche Konstruktion (Verein hält 75% an der AG). Ich glaube eigentlich nicht, dass es hier gegen den FC Bayern geht -  angeblich ist der Kläger selbst Bayern-Fan (laut SPON). Ich vermute, dass es hier um die generelle Konstruktion geht (Verein, ausgegliederter Profi-Bereich) wo sich kommerzielle Interessen und "Vereinspflichten" "beißen".

(hier übrigens noch der Ausgangsartikel http://www.zeit.de/sport/2016-09/bayern-...nchen-adac)

Es ist ein Jurist, besser gesagt ein Professor (welch Wunder) der sich wieder wichtig machen will. Mehr sag ich zu dem Thema nicht...
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#5
Nach der ADAC-Geschichte hat es mich offen gestanden aber auch schon gewundert, dass da für die Fußballvereine nichts nachkam. Na mal schauen.
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#6
Man sollte wirklich den ganzen Text bei Zeit-online lesen (insbes. Blöd-online ist was Wunder bis zur Unkenntlichkeit verkürzt) um zu verstehen um was es dem Mann geht, eine rechtliche Klarstellung, die im Sinne des FCB und nicht gegen ihn - wie es auch der Zeit-Titel nahelegt - wäre.
Wo die Sonne der Erkenntnis tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten.
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#7
Da ist ja aus rechtlicher Sicht in der Tat einiges auseinandergedriftet: die Realität der Vereine aber auch die rechtlichen Grundpositionen, die Leuschner ja kritisiert.

Je nachdem wie das ausgeht, wird damit aber 50+1 zumindest fraglich
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#8
Ja genau und wie im Text angedeutet besonders Spannend für Vereine deren Lizenzspielerabteilung nicht ausgegliedert ist... aber Rechtsprofessor lässt Vereinsstruktur des VfB Stuttgart überprüfen hätte weder ihm noch den Medien eine ähnliche Aufmerksamkeit beschert Smile und in der Tat ist ein e.V. mit 500 Mio. Umsatz (mal vereinfacht) etwas schief.
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#9
(08.09 2016, 21:16)Hitman schrieb: Ja genau und wie im Text angedeutet besonders Spannend für Vereine deren Lizenzspielerabteilung nicht ausgegliedert ist... aber Rechtsprofessor lässt Vereinsstruktur des VfB Stuttgart überprüfen hätte weder ihm noch den Medien eine ähnliche Aufmerksamkeit beschert Smile und in der Tat ist ein e.V. mit 500 Mio. Umsatz (mal vereinfacht) etwas schief.

Verkehrt ist vielleicht der falsche Ausdruck, was ist in der heutigen Zeit schon nicht mehr verkehrt ? Ich denke eher die bürgerlich rechtlichen Regelungen und viele Zivilrechtregelungen sind der heutigen Zeit einfach nicht mehr zeitgemäß. Das ist unter Juristen auch ein bekanntes Problem, schließlich stammen die zivilrechtlichen Grundlagen in Deutschland aus 1900 in Österreich bei uns gar aus dem Jahre 1811. Ob diese in der neueren Zeit dann überarbeitet wurden ist oftmals nicht die Lösung, da es immer auf der alten Grundlage aufbaut.

Man kann ja eine blöde Frage stellen, wieso sollte ein Verein wie der FC Bayern keine 500 Millionen Umsatz machen können ? Man könnte mit den ideellen Werten bei Bayern ja mit dem Ziel auf den CL Gewinn argumentieren und damit eine Menge Leute glücklich machen. Für dieses Ziel braucht man aber eben nunmal einen Haufen Kohle.

 Also wie gesagt, es wird sich für fast alles eine Interpretation finden. Wie schlussendlich entschieden wird kann uns ja dann der BGH mitteilen und Bayern wird sich was einfallen lassen.
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#10
Antrag abgewiesen Smile
http://www.kicker.de/news/fussball/bunde...-e-v-.html
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