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(07.05 2015, 00:10)wauzzz schrieb: (06.05 2015, 23:56)davidpollar schrieb: Wauzzz was hast du mit deiner IP Adresse? entweder es ist eine lächerliche leere Drohung , oder du bist nicht Manns genug ,um über harmlose " Beleidigungen" drüber zu stehen.... am besten ,du meldest dein Internet ab. Dann musst du so etwas auch nicht schlucken
Warum, eine kostenpflichtige, sanktionierte Unterlassngverfügung an Deine Adresse hat doch erzieherischen Wert.-)
Früher hat man "gedient" das half Entgleisungeungen zu unterbinden.
Schreib nicht immer " deine",du , "davidpollar" ... kommt dann immer so rüber ,als ob du mir drohSt obwohl du jemand anderes meinst
“Wir haben die Worte verloren. Wenn wir die Worte verlieren , verlieren wir die Orientierung.“
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Woher auch immer Du kommst, bei uns gibt es offizialdelikte, antragsdelikte (StGB) und zivilrechtliche Delikte, da ich im Kanzleienverkehr damit beschäftigt bin, probiert es (MIA SAN MIA)
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.05 2015, 00:22 von wauzzz.)
(07.05 2015, 00:16)davidpollar schrieb: (07.05 2015, 00:10)wauzzz schrieb: (06.05 2015, 23:56)davidpollar schrieb: Wauzzz was hast du mit deiner IP Adresse? entweder es ist eine lächerliche leere Drohung , oder du bist nicht Manns genug ,um über harmlose " Beleidigungen" drüber zu stehen.... am besten ,du meldest dein Internet ab. Dann musst du so etwas auch nicht schlucken
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Deine und Du werden in d. Anrede GROSS geschrieben.
Drohen, warum, der Rechstsichere muss nicht drohen, er kennt die Sanktion die das Gegenüber erwartet.
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(07.05 2015, 00:21)wauzzz schrieb: (07.05 2015, 00:16)davidpollar schrieb: (07.05 2015, 00:10)wauzzz schrieb: (06.05 2015, 23:56)davidpollar schrieb: Wauzzz was hast du mit deiner IP Adresse? entweder es ist eine lächerliche leere Drohung , oder du bist nicht Manns genug ,um über harmlose " Beleidigungen" drüber zu stehen.... am besten ,du meldest dein Internet ab. Dann musst du so etwas auch nicht schlucken
Warum, eine kostenpflichtige, sanktionierte Unterlassngverfügung an Deine Adresse hat doch erzieherischen Wert.-)
Früher hat man "gedient" das half Entgleisungeungen zu unterbinden.
Schreib nicht immer " deine",du , "davidpollar" ... kommt dann immer so rüber ,als ob du mir drohSt obwohl du jemand anderes meinst
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Wie auch immer.. am besten schreibst du dem jaichdenke per pn solche Sachen. Und lässt meinen Namen aus deinen Kommentaren raus.. ich fühle mich dadurch angesprochen... deswegen eben auch die Frage ob du gesoffen hast.. weil du ständig meinen Namen im bezug auf deine Drohungen verwendet hast,obwohl ich dich garnicht beleidigt habe
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(07.05 2015, 00:17)wauzzz schrieb: Woher auch immer Du kommst, bei uns gibt es offizialdelikte, antragsdelikte (StGB) und zivilrechtliche Delikte, da ich im Kanzleienverkehr damit beschäftigt bin, probiert es (MIA SAN MIA)
Bei mir in Österreich gibt es im strafrechtlichen Bereich Offizialdelikte, Ermächtigungsdelikte und Privatanklagedelikte (ja, der Geschädigte tritt selbst als "Staatsanwalt"/Ankläger auf und muss die Verurteilung des Angeklagten herbeiführen, zB bei Delikten wie Beleidigung, der Verletzung des Briefgeheimnis oder den meisten Vermögensdelikten wie Diebstahl, Betrug oder Untreu, sofern sie im Familienkreis begangen werden).
Als angehender (österreichischer) Berufsrichter interessiere ich mich aber schon seit längerer Zeit nebenbei auch sehr für das deutsche Recht, da es doch deutliche Unterschiede gibt (wir haben zB immer noch ein Geschworenengericht oder ein völlig anderes Rechtsmittelverfahren als ihr in Deutschland).
Deinen Worten zufolge kann ich mir aber nicht vorstellen, dass irgendein Rechtsgelehrter dir solche Aufgaben anvertraut oder Du damit sonderlich vertraut bist. Alleine die Wortwahl lassen mir hier starke Zweifel aufkommen.
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(07.05 2015, 00:27)Cookie Monster schrieb: (07.05 2015, 00:17)wauzzz schrieb: Woher auch immer Du kommst, bei uns gibt es offizialdelikte, antragsdelikte (StGB) und zivilrechtliche Delikte, da ich im Kanzleienverkehr damit beschäftigt bin, probiert es (MIA SAN MIA)
Bei mir in Österreich gibt es im strafrechtlichen Bereich Offizialdelikte, Ermächtigungsdelikte und Privatanklagedelikte (ja, der Geschädigte tritt selbst als "Staatsanwalt"/Ankläger auf und muss die Verurteilung des Angeklagten herbeiführen, zB bei Delikten wie Beleidigung, der Verletzung des Briefgeheimnis oder den meisten Vermögensdelikten wie Diebstahl, Betrug oder Untreu, sofern sie im Familienkreis begangen werden).
Als angehender (österreichischer) Berufsrichter interessiere ich mich aber schon seit längerer Zeit nebenbei auch sehr für das deutsche Recht, da es doch deutliche Unterschiede gibt (wir haben zB immer noch ein Geschworenengericht oder ein völlig anderes Rechtsmittelverfahren als ihr in Deutschland).
Deinen Worten zufolge kann ich mir aber nicht vorstellen, dass irgendein Rechtsgelehrter dir solche Aufgaben anvertraut oder Du damit sonderlich vertraut bist. Alleine die Wortwahl lassen mir hier starke Zweifel aufkommen.
Wir haben aber auch noch schöffen, die haben als Laien die gleiche macht wie der Berufsrichter
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(07.05 2015, 00:30)davidpollar schrieb: (07.05 2015, 00:27)Cookie Monster schrieb: (07.05 2015, 00:17)wauzzz schrieb: Woher auch immer Du kommst, bei uns gibt es offizialdelikte, antragsdelikte (StGB) und zivilrechtliche Delikte, da ich im Kanzleienverkehr damit beschäftigt bin, probiert es (MIA SAN MIA)
Bei mir in Österreich gibt es im strafrechtlichen Bereich Offizialdelikte, Ermächtigungsdelikte und Privatanklagedelikte (ja, der Geschädigte tritt selbst als "Staatsanwalt"/Ankläger auf und muss die Verurteilung des Angeklagten herbeiführen, zB bei Delikten wie Beleidigung, der Verletzung des Briefgeheimnis oder den meisten Vermögensdelikten wie Diebstahl, Betrug oder Untreu, sofern sie im Familienkreis begangen werden).
Als angehender (österreichischer) Berufsrichter interessiere ich mich aber schon seit längerer Zeit nebenbei auch sehr für das deutsche Recht, da es doch deutliche Unterschiede gibt (wir haben zB immer noch ein Geschworenengericht oder ein völlig anderes Rechtsmittelverfahren als ihr in Deutschland).
Deinen Worten zufolge kann ich mir aber nicht vorstellen, dass irgendein Rechtsgelehrter dir solche Aufgaben anvertraut oder Du damit sonderlich vertraut bist. Alleine die Wortwahl lassen mir hier starke Zweifel aufkommen.
Wir haben aber auch noch schöffen, die haben als Laien die gleiche macht wie der Berufsrichter
Wir haben auch ein Schöffengericht, das Geschworenengericht bei dem 8 Geschworene über die Schuldfrage alleine entscheiden (ohne Berufsrichter) habt ihr nicht mehr. Schon seit langer Zeit sogar.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.05 2015, 00:38 von wauzzz.)
(07.05 2015, 00:27)Cookie Monster schrieb: (07.05 2015, 00:17)wauzzz schrieb: Woher auch immer Du kommst, bei uns gibt es offizialdelikte, antragsdelikte (StGB) und zivilrechtliche Delikte, da ich im Kanzleienverkehr damit beschäftigt bin, probiert es (MIA SAN MIA)
Bei mir in Österreich gibt es im strafrechtlichen Bereich Offizialdelikte, Ermächtigungsdelikte und Privatanklagedelikte (ja, der Geschädigte tritt selbst als "Staatsanwalt"/Ankläger auf und muss die Verurteilung des Angeklagten herbeiführen, zB bei Delikten wie Beleidigung, der Verletzung des Briefgeheimnis oder den meisten Vermögensdelikten wie Diebstahl, Betrug oder Untreu, sofern sie im Familienkreis begangen werden).
Als angehender (österreichischer) Berufsrichter interessiere ich mich aber schon seit längerer Zeit nebenbei auch sehr für das deutsche Recht, da es doch deutliche Unterschiede gibt (wir haben zB immer noch ein Geschworenengericht oder ein völlig anderes Rechtsmittelverfahren als ihr in Deutschland).
Deinen Worten zufolge kann ich mir aber nicht vorstellen, dass irgendein Rechtsgelehrter dir solche Aufgaben anvertraut oder Du damit sonderlich vertraut bist. Alleine die Wortwahl lassen mir hier starke Zweifel aufkommen.
Nun Rechtsgelehrte gibt es bei uns nicht mehr. Allerdings war ich neulich in Salzburg bei der StA, viele Ähnlichkeiten, und gutes Weßbier in Salzburg, für Ösis.
Egal, viel Spaß als Berufsrichter, ich weiß wovon ich spreche, ehemals auf Seiten der StA vertrete ich nun die "Gegenseite".
Das Mitglied "davidpollack" kam nurch durch das "Antworten-System" des Boards in den Fokus, ist aber nicht Bestandteil von Ermittlungen.
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(07.05 2015, 00:37)wauzzz schrieb: (07.05 2015, 00:27)Cookie Monster schrieb: (07.05 2015, 00:17)wauzzz schrieb: Woher auch immer Du kommst, bei uns gibt es offizialdelikte, antragsdelikte (StGB) und zivilrechtliche Delikte, da ich im Kanzleienverkehr damit beschäftigt bin, probiert es (MIA SAN MIA)
Bei mir in Österreich gibt es im strafrechtlichen Bereich Offizialdelikte, Ermächtigungsdelikte und Privatanklagedelikte (ja, der Geschädigte tritt selbst als "Staatsanwalt"/Ankläger auf und muss die Verurteilung des Angeklagten herbeiführen, zB bei Delikten wie Beleidigung, der Verletzung des Briefgeheimnis oder den meisten Vermögensdelikten wie Diebstahl, Betrug oder Untreu, sofern sie im Familienkreis begangen werden).
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Deinen Worten zufolge kann ich mir aber nicht vorstellen, dass irgendein Rechtsgelehrter dir solche Aufgaben anvertraut oder Du damit sonderlich vertraut bist. Alleine die Wortwahl lassen mir hier starke Zweifel aufkommen.
Nun Rechtsgelehrte gibt es bei uns nicht mehr. Allerdings war neulich Salzburg bei der StA, viele Ähnlichkeiten.
Egal, viel Spaß als Berufsrichter, ich weiß wovon ich spreche, ehemals auf Seiten der StA vertrete ich nun die "Gegenseite".
Das Mitglied "davidpollack" kam nurch durch das "Antworten-System" des Boards in den Fokus, ist aber nicht Bestandteil von Ermittlungen.
Als ob du Wichtigtuer das zu entscheiden hättest. Kann bitte jemand hier mal für Ruhe sorgen und durchgreifen ?
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ich finde es eh amüsant, wenn jemand , der hier Spieler als daytripper, Eintagsfliege (was auch harmlose beleidgungen sind)bezeichnet , sich dann aber darüber beschwert , wenn er mit ebenso harmlosen Beleidigungen konfrontiert wird .
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